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Elternberatung
gemäß § 95 des Familienrechtes
Seit dem 1. 2. 2013 ist für Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, eine verpflichtende Erziehungsberatung vorgesehen. Folgende Inhalte werden im Beratungsgespräch behandelt.
Inhalte:
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Wie Kinder auf Trennung und Verlust reagieren entsprechend den Altersstufen
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Wie Kinder Gefühle bewältigen können
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Wie bereiten wir unser Kind/unsere Kinder auf die Trennung vor?
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Wie organisieren wir unseren Alltag neu?
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Respektvoller Umgang mit dem anderen Elternteil
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Besuchskontakte
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Neue Familienzusammensetzung - Patchworkfamilie
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Eigene aufkommende Gefühle erkennen und damit adäquat umgehen
Du findest mich auf der BeraterInnenliste: www.kinderrechte.gv.at/beratung
Aktuelle Termine
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