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Wohnzimmer

Elternberatung

gemäß § 95 des Familienrechtes

Seit dem 1. 2. 2013 ist für Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, eine verpflichtende Erziehungsberatung vorgesehen. Folgende Inhalte werden im Beratungsgespräch behandelt.

 

Inhalte:

 

  • Wie Kinder auf Trennung und Verlust reagieren entsprechend den Altersstufen

  • Wie Kinder Gefühle bewältigen können

  • Wie bereiten wir unser Kind/unsere Kinder auf die Trennung vor?

  • Wie organisieren wir unseren Alltag neu?

  • Respektvoller Umgang mit dem anderen Elternteil

  • Besuchskontakte

  • Neue Familienzusammensetzung - Patchworkfamilie

  • Eigene aufkommende Gefühle erkennen und damit adäquat umgehen

 

Du findest mich auf der BeraterInnenliste: www.kinderrechte.gv.at/beratung

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